Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Andrea Kistenich – Praxis für Psychotherapie (HeilprG)

 

 

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

 

 

 

1.   Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

2.   Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Behandlungsangebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Unterstützung, Coaching und/oder Therapie wendet.

 

3.   Die HP-Psychotherapeutin ist berechtigt eine Behandlung/ Beratung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die HP-Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. Auch dem Klienten steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In beiden Fällen bleibt der Honoraranspruch, für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten.

 

 

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

 

 

 

1.   Die HP-Psychotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Klienten anwendet.

 

2.   Die HP-Psychotherapeutin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

 

3.   Die HP-Psychotherapeutin erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den genannten Räumen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 90 Minuten. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen aus wichtigen Gründen überschreiten, ist die HP-Psychotherapie berechtigt, diese Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen.

 

4.   Die Behandlung/ Beratung der HP-Psychotherapeutin ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

 

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

 

 

 

1.   Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung der Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Behandlung/Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.

 

 

 

§ 4 Honorierung der HP-Psychotherapie

 

 

 

1.   Die HP-Psychotherapeutin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Der derzeitige Satz beträgt Euro 135,00 pro 90 Minuten und Euro 100,00 pro 60 Minuten. Der Klient ist darüber informiert, dass die HP-Psychotherapeutin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selbst zu bezahlen. In Ausnahmefällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklärung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragsstellung sind Aufgabe des Versicherten.

 

2.    Über das zu zahlende Honorar erhält der Klient im Anschluss an die Sitzung eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen durch Überweisung auf das Konto der HP-Psychotherapie zu bezahlen. Alternativ kann auch nach jeder Sitzung geben den Erhalt einer Quittung in bar gezahlt werden.

 

3.   Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin, ohne vorherige Mitteilung, schuldet dieser der HP-Psychotherapeutin unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars (60 Minuten), dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.

 

4.   Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind von dem Klienten bis 24 Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen zu entrichten.

 

5.   Termine, die von Seiten der HP-Psychotherapeutin abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die HP-Psychotherapeutin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

 

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

 

 

 

1.   Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §4 hiervon nicht berührt. Die HP-Psychotherapeutin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

 

2.   Die HP-Psychotherapeutin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

 

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

 

 

 

1.   Die HP-Psychotherapeutin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und/oder der Therapieinhalte sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

 

2.   Absatz 1. gilt dann nicht, wenn die HP-Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

 

3.   Absatz 1. kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die HP-Psychotherapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann.

 

4.   Die HP-Psychotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen.

 

5.   Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese die HP-Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

 

6.   Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

 

 

 

§ 7 Salvatorische Klausel

 

 

 

1.   Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

 

§ 8 Gerichtstand

 

 

 

1.   Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Achern.