Hygienekonzept und aktuelle Regelungen

 

Liebe Klienten und Klientinnen,

 

 

aufgrund der neuen Corona-Verordnung vom 24.11.2021 gelten bis auf Weiteres folgende Richtlinien in unserer Praxis:

 

 

Allgemein: Bitte tragen Sie in der Praxis eine FFP2-Maske oder eine medizinische Mund-Nasen-Maske bis Sie an Ihrem Platz sitzen und halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu Ihren Mitmenschen. Bitte machen Sie Gebrauch von den Desinfektionsmitteln und waschen Sie Ihre Hände regelmäßig.

 

 

1. Alle Besucher, die aus einem beruflichen Grund die Praxis betreten wollen, müssen einen gültigen Testnachweis (PCR - nicht älter als 48 Stunden, oder tagesaktuellen Antigen-Schnelltest/PoC-PCR-Test) mit sich führen.

 

 

2. Patient*Innen sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen, wenn sie geimpft oder genesen sind, keinen zusätzlichen Test nachweisen. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (PCR - nicht älter als 48 Stunden, oder tagesaktuellen Antigen-Schnelltest/PoC-PCR-Test) erbringen.

 

 

3. Wird der Patient von einem Dritten (z.B. Ehepartner) begleitet, ist der Begleiter*In testpflichtig.

 

 

4. Eltern, die ihre Kinder begleiten, müssen (sofern sie geimpft oder genesen sind) keinen Testnachweis erbringen.

 

 

5. Paare, die in eine Paartherapie kommen, sind in diesem Fall beide als Patienten anzusehen. Die Regelung ist gleich wie unter Punkt 2.

 

 

6. Aufgrund der Dokumentationspflicht werde ich bei allen Patient*Innen einmalig den Impfstatus erfassen. Bitte legen Sie mir dazu den digitalen Cov-Pass oder das Dokument mit dem QR-Code zu Beginn der Stunde vor. Der Impfausweis allein zählt leider nicht mehr als Nachweis.

 

 

7. Für die Kurse und Veranstaltungen im Dezember gilt folgende Regelung:

 

  •  In der Basisstufe: Nicht-immunisierte Besucher*innen müssen einen Antigen- oder PCR-Test nachweisen.
  • In der Warnstufe: Nicht-immunisierte Besucher*innen müssen einen Antigen- oder PCR-Test nachweisen.
  • In der Alarmstufe: Nicht-immunisierten Besucher*Innen ist der Zutritt leider nicht gestattet. Wir bitten trotzdem höflichst darum, dass Sie als Geimpfter oder Genesener einen tagesaktuellen Antigen-Test vorlegen.
  • In der Alarmstufe II: Der Zutritt ist nur immunisierten Besucher*Innen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

 

 

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und denken Sie positiv;-)

 

 

 

Ihre Andrea Kistenich